Dies alles übernehmen wir für Sie:
Selbstverständlich erfüllt die PAR alle gesetzlichen Bestimmungen wie zum Beispiel die regelmäßigen Prüfungen durch Landesarbeitsamt, Verwaltungsberufsgenossenschaft, Finanzamt und Krankenkassen. Darüber hinaus sind wir im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein detailliertes Angebot mit genauem Leistungsprofil und Preisen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung